Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Für structon-digital.de mit allen 55 öffentlichen Seiten. Diese Erklärung beschreibt den tatsächlichen Stand, nicht ein Ziel.

Konformitätsstatus

Diese Website ist mit der Norm EN 301 549 (WCAG 2.1 Stufe AA) teilweise konform. „Teilweise konform" heißt: Die Anforderungen werden weitgehend erfüllt, einzelne Punkte sind noch offen – sie stehen weiter unten unter „Bekannte Einschränkungen".

Erstellt am

13.09.2026

Zuletzt überprüft am

21.09.2026

Methode

Selbstbewertung

Nächste Überprüfung

spätestens 21.09.2027

Worauf wir uns beziehen

Maßstab ist die Norm EN 301 549, die im Kern auf die WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen (§ 14 BGB), und als Kleinstunternehmen sind wir bei Dienstleistungen zusätzlich ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Diese Erklärung ist deshalb freiwillig: Wir richten unsere Website nach der Norm aus, weil wir sie für richtig halten, nicht weil wir müssen. Das Format dieser Erklärung ist an die Vorgaben für öffentliche Stellen angelehnt.

Stand der Umsetzung

Am 14.09.2026 wurden alle 60 gebauten Seiten – die 55 öffentlichen und fünf interne wie die Fehlerseite – automatisiert gegen die Prüfregeln der WCAG 2.1 Stufe A und AA getestet (axe-core, Chrome, 1440 px und 390 px). Dabei wurde kein Verstoß gefunden und keine Seite lief bei 390 px seitlich über. Geprüft und behoben wurden unter anderem Farbkontraste, fehlende Formularbeschriftungen und falsch vergebene ARIA-Rollen.

Die Slideshow am Seitenanfang hat einen Knopf zum Anhalten (WCAG 2.2.2) und bleibt außerdem stehen, solange der Tastaturfokus in ihr liegt oder der Mauszeiger auf einem ihrer Links steht.

Tastatur und Vergrößerung. Am 14.09.2026 wurden die Kernseiten zusätzlich mit der Tastatur durchlaufen und bei einer Fensterbreite von 320 Pixeln geprüft – das entspricht 400 % Vergrößerung und ist der Wert, den die Richtlinie verlangt (WCAG 1.4.10). Jede Station ist erreichbar und sichtbar hervorgehoben, die Reihenfolge folgt der Darstellung, und es gibt keine Stelle, aus der man mit der Tastatur nicht wieder herauskommt. Nichts läuft bei 320 Pixeln seitlich hinaus.

Auf jeder Seite steht als erstes Element ein Sprunglink „Zum Inhalt springen“, der die Navigation überspringt (WCAG 2.4.1).

Schalter „Bewegung reduzieren". Im Fuß jeder Seite steht ein Schalter, der alle Animationen, die Slideshow, das weiche Scrollen und die Bildstrecken anhält (WCAG 2.3.3). Er wirkt sofort und bleibt für die nächsten Besuche gespeichert. Wer die Einstellung schon im Betriebssystem gesetzt hat, braucht ihn nicht – dann ist er bereits an und zeigt das auch.

Was diese Prüfung nicht leistet: Automatisierte Tests erfassen erfahrungsgemäß nur einen Teil der Anforderungen. Nicht maschinell prüfbar sind etwa die Verständlichkeit von Texten, die Sinnhaftigkeit von Alternativtexten, die Reihenfolge beim Bedienen mit der Tastatur und das Verhalten mit einem Screenreader. Eine Prüfung durch Menschen mit Behinderung hat bisher nicht stattgefunden – deshalb steht oben „teilweise konform" und nicht „konform".

Bekannte Einschränkungen

  • Scroll-gesteuerte Bildstrecken. Auf der Startseite, den Bereichsseiten und unter „Über uns" laufen Bildsequenzen, die am Scrollen hängen. Sie tragen keine Information, die nicht auch im Text steht. Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren" eingestellt hat oder den Schalter im Fuß umlegt, bekommt eine stehende Fassung.
  • Die Terminbuchung ist eine eigene, von uns gebaute Strecke; sie holt nur die freien Zeiten über eine Schnittstelle. Es ist nichts von Dritten eingebettet. Der Kalender lässt sich mit der Tastatur bedienen, jeder Tag trägt sein vollständiges Datum als Beschriftung. Die Bestätigungsmail enthält eine Einladung zu einer Google-Videokonferenz; auf deren Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss. Wer lieber telefoniert, schreibt uns das in das Anliegen-Feld – dann rufen wir an.
  • Geprüft haben wir selbst. Eine Prüfung durch Menschen mit Behinderung steht aus, ebenso ein Durchgang mit einem Screenreader (VoiceOver auf Mac und iPhone, NVDA unter Windows). Ob eine Beschriftung an ihrer Stelle das Richtige sagt und ob ein Alternativtext beschreibt, was zu sehen ist, entscheidet kein Prüfprogramm. Solange das so ist, bleibt der Status „teilweise konform" – auch wenn die maschinellen Prüfungen nichts mehr finden.

Etwas gefunden?

Wenn Ihnen eine Barriere begegnet, schreiben Sie uns an hello@structon-digital.de. Beschreiben Sie möglichst, auf welcher Seite und womit Sie unterwegs waren. Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen und sagen, was wir ändern und bis wann.

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden, Deutsches Institut für Normung, Burgstraße 6, 39104 Magdeburg.

Wir tragen diese Erklärung nach, sobald sich etwas Wesentliches ändert, mindestens aber einmal im Jahr.